Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

01.08.2022

(1) Für sämtliche Lieferungsverträge zwischen uns und unseren Abnehmern, soweit es sich um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliche Sondervermögen handelt, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Lieferungsbedingungen. Der Abnehmer erkennt diese Bedingungen spätestens durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferung an.

(2) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Von unseren Lieferungsbedingungen abweichende oder sie ergänzende Individualabreden sind zu Beweiszwecken schriftlich niederzulegen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten sie nur für den Einzelfall.

(3) Unsere AGB gelten im Falle von laufenden Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäfte zwischen uns und dem Besteller, auch wenn sie nicht nochmals im Einzelfall ausdrücklich einbezogen werden.
(4) Für die Geschäftsbeziehung, insbesondere für Bestellungen und Lieferungen sowie für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, so wie es für Geschäfte zwischen Inländern im Inland gilt, ausschließlich maßgebend.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Das Vertragsangebot liegt erst in der Auftragserteilung durch den Abnehmer. Das Vertragsangebot gilt erst dann als angenommen, wenn wir den Auftrag durch Lieferung, Rechnungserteilung oder besonderes Schreiben bestätigt haben.

§ 3 Preis

(1) Es gelten die in der IFA-Datenbank gelisteten Preise, Irrtum vorbehalten. Berechnungsgrundlage bildet der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Preis laut IFA-Datenbank, abzüglich der vereinbarten Kondition.

(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Lieferung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

§ 4 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Lager, in Ausnahmefällen ab Lager von unseren Lieferanten. Versandart und Versandweg werden von uns bestimmt.

(2) Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Abnehmer zumutbar ist.

(3) Vereinbarte Lieferfristen beginnen zu laufen, wenn der Abnehmer alle Voraussetzungen für die Lieferung erfüllt hat. Wir sind berechtigt, auch vor dem vereinbarten Liefertermin zu liefern. Ist kein Liefertermin vereinbart, sind wir berechtigt, sofort zu liefern.

(4) Werden wir, soweit für uns erst nach Vertragsschluss erkennbar, durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Eingriffe, Versorgungsschwierigkeiten, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, fehlende rechtzeitige Belieferung durch unsere Vorlieferanten oder aus anderen gleichartigen Gründen an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Lieferverpflichtung gehindert, so haben wir dies nicht zu vertreten und ruht unsere Lieferverpflichtung für die Dauer des Hindernisses und im Umfang seiner Wirkung. Ist dies für den Abnehmer nicht zumutbar, so ist er nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich in den im Gesetz genannten Fällen (§ 323 Absatz 2 und 4, § 326 Absatz 5 BGB). Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz ist ausgeschlossen. Haben wir eine Teilleistung bewirkt, so kann der Abnehmer vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Bei Lieferverzögerungen, die der Abnehmer zu vertreten hat, verlängern bzw. verschieben sich vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine entsprechend.

(5) Wird die Ware dem Abnehmer auf dessen Wunsch zugesandt, so geht mit der Auslieferung der Ware an unseren Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Abnehmer unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die der Abnehmer zu vertreten hat, so tritt der Gefahrübergang bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft ein. Wir sind nicht verpflichtet, das Versandgut zu versichern.

(6) Kommt der Abnehmer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Abnehmer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät oder er seine Mitwirkungspflichten verletzt und sich dadurch die Versendung verzögert.

§ 5 Zahlung

(1) Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Abnehmer ihnen nicht innerhalb von 8 Tagen nach Zugang schriftlich widersprochen hat; wir sind verpflichtet, den Abnehmer bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen.

(2) Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich anderer vertraglicher Vereinbarungen sofort zur Zahlung fällig. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Konto.

(3) Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs empfehlen wir, dem Abnehmer sich dem SEPA- Basislastschriftverfahren (Bankeinzug) anzuschließen. Ein entsprechendes Formular können Sie jederzeit von uns erhalten. Der Bankeinzug erfolgt innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Den einzuziehenden Betrag, den Belastungstermin, unsere Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz weisen wir auf unseren Rechnungen aus.

(4) Eine Zahlung per Überweisung sofort nach Rechnungserhalt spätestens jedoch nach 7 Kalendertagen ist ebenfalls möglich.

(5) Bei Überschreitung der Zahlungsziele werden unbeschadet weiterer Rechte Mahngebühren erhoben.

(6) Bei Auslandsbestellungen behalten wir uns die Forderung einer Vorauskasse vor.

(7) Die gesetzliche MwSt. ist nicht in unsere Preise eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Lieferung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

§ 6 Reklamationen/Retouren

(1) Als Retoure können wir nur vollständige und unbeschädigte Originalware akzeptieren. Wir können nur Präperate erstatten, die bei uns direkt bestellt wurden.

(2) Reklamationen sind innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsstellung schriftlich anzumelden. Beanstandete Ware ist unverzüglich und ordnungsgemäß verpackt zurückzugeben. Unterlässt der Abnehmer die rechtzeitige und formgerechte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt.

(3) Die Reklamation kann erst bearbeitet werden, wenn uns ein Retourenschreiben, eine Kopie der Rechnung oder des Lieferscheines per E-Mail oder Fax vom Abnehmer übersandt wurde.

(4)  Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Portokosten werden nicht erstattet.

(5)  Bei offenen Transportschäden wird eine Bestätigung des Spediteurs und Bildmaterial der beschädigten Palette benötigt.

(6) Bei verdeckten Transportschäden/Fehlmengen- oder Überlieferungen/Falschlieferung erhalten Sie als Erstattung eine kostenlose Ersatzlieferung oder eine Warengutschrift.

(7) Eine Erstattung bei Ware mit einer Restlautzeit von weniger als 12 Monaten zum Lieferzeitpunkt, muss ein Rückgaberecht nach Absprache auf Ihrem Lieferschein vermerkt sein. Beim Nachkauf des jeweiligen Artikels entfällt das Rückgaberecht. Ware deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist können nicht mehr erstattet werden.

(8) Fehlbestellungen durch den Abnehmer können nicht zurückgenommen, erstattet oder umgetauscht werden.

(9) Kurzläufige Artikel werden nur bei Meldung innerhalb von 8 Kalendertagen gutgeschrieben, sowie ausschließlich bei noch verkehrsfähiger Ware. Ansonsten wird eine Vernichtungserklärung ausgestellt. Bei Verfallartikeln wird ausschließlich eine Vernichtungserklärung erstellt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis und sonstiger Forderungen, welche wir gegen den Besteller im unmittelbaren Zusammenhang mit der gelieferten Ware nachträglich – gleich aus welchem Rechtsgrund – erwerben, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Abnehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.

Nach Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Abnehmers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Abnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.

Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Abnehmer für den uns entstandenen Schaden.

§ 8 Datenschutz

(1) Wir erheben, speichern oder übermitteln personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des zur Erfüllung unserer Geschäftszwecke Erforderlichen nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Auf Anforderung teilen wir dem Abnehmer schriftlich mit, ob und gegebenenfalls welche persönliche(n) Daten über ihn bei uns gespeichert sind.

(3) Der Abnehmer kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Wir verpflichten uns für diesen Fall zur unverzüglichen Löschung der personenbezogenen Daten, sofern alle Bestellvorgänge vollständig abgewickelt sind

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtstand, anzuwendendes Recht

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Wetzlar. (2) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist für

Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen Wetzlar.

(3) Hat der Abnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag Saarbrücken.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 10 Salvatorische Klausel

(1) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen in diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ berührt nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. Im Besonderen wird die Wirksamkeit des Vertrages durch die Unwirksamkeit einer einzelnen oder mehrerer Bestimmungen nicht berührt.